Seit langer Zeit beherrscht die Frage nach der Zulässigkeit rückwirkender Gesetzgebung die öffentlich-rechtliche Diskussion. Mangels einer expliziten Kodifizierung ist der Vertrauensschutz gegenüber dem Gesetzgeber das Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung. In der Praxis kommt die über viele Jahrzehnte durch die Verfassungsrechtsprechung entwickelte Rückwirkungslehre zur Anwendung. Diese ist in der Literatur vielfach kritisiert worden. Mit mehreren seit 2010 ergangenen Grundsatzentscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht hierauf reagiert und den Vertrauensschutz gegen rückwirkende (Steuer-) Gesetze modifiziert. Die vorliegende Arbeit macht es sich zur Aufgabe, die jüngeren Entwicklungen in der Rückwirkungsrechtsprechung darzustellen, zu bewerten und in die bisherige Dogmatik einzuordnen.