Das sogenannte Gesetzgebungsoutsourcing ist ein relativ junges Phänomen der legistischen Praxis. Dabei wird die genuin staatliche Aufgabe der Erstellung von Gesetzentwürfen an externe Berater delegiert. Während diesbezüglich der Diskurs bisher mit nahezu ausschließlich (verfassungs-)rechtlichem Fokus geführt wurde, beleuchtet Hannes Wörner darüber hinaus auch das verfassungstheoretische Fundament, das als maßgebliches "Dahinter" der eigentlichen Verfassungsanwendung die kontrovers geführte Debatte prägt. Konkret erörtert er die Praxis der Entwurfsdelegation aus der Perspektive sowohl eines extensiven als auch eines restriktiven Verfassungsverständnisses. Anschließend zeigt der Autor auf, dass die Verfassung durchaus eine normative Strukturierung der Entwurfserstellung beinhaltet. Er plädiert für die Etablierung spezifischer Verfahrensanforderungen, die eine tatsächliche Entscheidungsherrschaft der zuständigen staatlichen Stellen sichern sollen. Den Abschluss bildet ein eigener rechtspolitischer Entwurf zur Gewährleistung eines verfassungsmäßigen Gesetzgebungsoutsourcings.