Es gibt drei Wege, einen Konflikt zu lösen: durch Urteil, Vertrag oder Vermittlung. Dem am Ende der Vermittlung stehenden moderierten Vertrag widmet sich Tim Husemann. Der vermittelnde Moderator hat ein in der Rechtsordnung einzigartiges Interesse am Vertragsschluss. Dieses bezieht sich nämlich nicht auf einen bestimmten Vertragsinhalt, sondern nur darauf, dass überhaupt ein Vertrag - gleich welchen Inhalts - geschlossen wird. Mit diesem Interesse geht eine systemische Gefahr für die Einhaltung der Neutralitätsvorgaben einher. Die neutrale Vermittlung ist jedoch gerade Basis für die erhöhte Legitimation des moderierten Vertrags gegenüber dem bilateral ausgehandelten Vertrag. Der moderierte Vertrag ist daher vor einer (versteckten) Verletzung der Neutralitätspflicht des Moderators zu schützen. Um diesbezüglich eine adäquate rechtliche Reaktion zu ermöglichen, entwickelt der Autor das Bewegliche System des moderierten Vertrages, das seine wesentlichen Wertungen enthält.