Deutschland anerkennt in der Behindertenrechtskonvention das Recht von Menschen mit Behinderung auf Arbeit. Der Autor untersucht die rechtlichen Verpflichtungen und stellt Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben dar.

Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention ist unter anderem das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderung von den unterzeichnenden Staaten anerkannt worden. Der Autor prüft, welche Auswirkungen Art. 27 der Konvention auf das deutsche Recht hat: Erfüllt Deutschland bereits die Verpflichtungen oder besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf? Erhalten Menschen mit Behinderung zusätzliche Rechte oder werden lediglich bestehende innerstaatliche Regelungen völkerrechtlich bestätigt? Abschließend werden Barrieren auf dem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt und Reformvorschläge benannt.