Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit einer privatrechtlichen Pflicht einem Erfüllungsanspruch korrespondiert? Von zentralem Interesse sind dabei die Verkehrs- und Schutzpflichten. Christoph Wendelstein nimmt den materiell-rechtlichen Anspruchsbegriff als Ausgangspunkt seiner Untersuchung. Er entwickelt einen funktional einheitlichen Anspruchsbegriff, welcher der Historie und der Ideengeschichte des Privatrechts des BGB entspricht und auch dessen Normen zugrunde liegt. Darauf aufbauend arbeitet er die Funktion sowie die Voraussetzungen des Erfüllungsanspruchs heraus. Erfüllungsansprüche dienen der Verwirklichung subjektiver Rechte und sind daher funktional negatorischer Natur. Für solche Ansprüche ist eine aktuelle Verletzung eines subjektiven Rechts konstitutiv. In der Rechtsfolge sind Erfüllungsansprüche darauf gerichtet, die durch das jeweilige subjektive Recht bereits vorgenommene Zuordnung tatsächlich (wieder-)herzustellen.