Das Aufführungsrecht ist das erste unkörperliche Recht des Urheberrechts. Dessen Entstehung stellt diese Arbeit anhand der Gesetzesentwicklung von 1837 bis 1901 dar. Der Autor stellt fest, dass die deutsche Entwicklung des musikalischen Aufführungsrechts vergleichsweise langsam und spät erfolgte. So bezog sich die gesetzgeberische Diskussion zunächst nur auf das dramatische Aufführungsrecht, während die Schutzwürdigkeit musikalischer Werke noch nicht anerkannt war. Der Autor untersucht die Ursachen für diese späte Entwicklung anhand der gesellschaftlichen Vorbedingungen für ein musikalisches Aufführungsrecht. Dabei zeigt er insbesondere die Kausalität zwischen dem Bestehen eines öffentlichen Konzertwesens und einer lohnenswerten Rechteverwertung durch die Komponisten auf.