Das Internet der Dinge hat das Potenzial, nicht nur industrielle Prozesse, sondern auch den privaten Alltag nachhaltig zu verändern. Schließt ein Verbraucher über einen vernetzten Gegenstand einen Vertrag ab, wirft dies dogmatische Fragen im Bereich des Vertragsschlusses sowie die Frage nach der Anwendbarkeit der §§ 312 ff. BGB auf. Christine Biggen untersucht diese Problemfelder und nimmt dabei schwerpunktmäßig das verbraucherschutzrechtliche Rechte- und Pflichtengefüge in den Blick. Vor allem bei der Umsetzung der überwiegend für Vertragsabschlüsse auf Webseiten entwickelten Informations- und Gestaltungspflichten zeigt sich Anpassungsbedarf. Abschließend werden daher systemimmanente Lösungskonzepte de lege ferenda unterbreitet, die das bisherige Verbraucherschutzniveau beibehalten, aber zugleich die technologische Entwicklung wie den Einsatz von künstlicher Intelligenz berücksichtigen.