Durch die gewachsenen Strukturen des Ein-Verband-Prinzips verfügen die Sportverbände über natürliche Monopolstellungen auf dem Sportveranstaltungsmarkt. Infolgedessen droht ihr Handeln mit dem Wettbewerbsrecht in Konflikt zu geraten. Der Einwand von Verbandsseite, staatliche Gerichte dürften in ihre Angelegenheiten allenfalls punktuell eingreifen, wird damit begründet, dass die Sportorganisation ihnen zugewiesen und die Autonomie der verbandsmäßigen Organisation grundrechtlich geschützt sei. Alexander Seyb untersucht, unter welchen Voraussetzungen Sportverbände das Handeln Dritter auf dem Sportveranstaltungsmarkt und den damit verbundenen Märkten reglementieren können. Dabei berücksichtigt er die tatsächlichen Besonderheiten ebenso wie die Besonderheiten des Sports. Diese werden von den Verbänden herangezogen, um Ausnahmen vom allgemeinen Wirtschaftsrecht zu postulieren.