Die Untersuchung behandelt eine der grundlegenden Problemstellungen des Arbeitsrechts, nämlich die Frage danach, wer als Arbeitnehmer in dessen Schutzbereich einbezogen wird. Nach herrschender Meinung kommt es für die Bestimmung der Arbeitnehmereigenschaft grundsätzlich auf das rein formale Kriterium der »persönlichen Abhängigkeit« an. Wirtschaftliche Kriterien – wie etwa die Verdiensthöhe – sollen für die Einordnung dagegen bedeutungslos sein. Die Arbeit kommt nach einer grundlegenden Untersuchung von Systematik, Entstehungsgeschichte und Teleologie des Arbeitsrechts zu einem anderen Ergebnis: Wirtschaftliche Abhängigkeit, soziale Schutzbedürftigkeit und Verdiensthöhe eines Beschäftigten sind – neben der persönlichen Abhängigkeit – sehr wohl weitere Anwendungsvoraussetzungen des Arbeitsrechts. Der Autor wirbt daher im Ergebnis für ein ausdifferenzierteres Arbeitsrecht der Zukunft, das auf Spitzenverdiener (wie etwa Lizenzfußballer) nur eingeschränkt Anwendung finden soll.

Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ausgezeichnet.