„Er ist zu spät? Dafür kann er doch nichts; das ist doch höhere Gewalt.“ Aber was genau ist „höhere Gewalt“? Der umgangssprachlich gängige Begriff ist von Juristen natürlich präzise definiert worden – allerdings unterschiedlich im Haftungs- und im Fristenrecht.
Die Arbeit analysiert den Rechtsbegriff der „höheren Gewalt“, seine Herkunft und vor allem seine aktuellen Verwendungen und Deutungen. Vor dem Hintergrund der Entwicklung in der Rechtsgeschichte wird verglichen, wie der Begriff „höhere Gewalt“ in verschiedenen Rechtsgebieten und Rechtssystemen verwendet und verstanden wird, in Deutschland, England, Frankreich und Europa. Es wird erörtert, warum „höhere Gewalt“ zur Entschuldigung von Fristversäumungen, insbesondere in § 206 BGB im allgemeinen Verjährungsrecht, nicht unbedingt zweckmäßig ist, und es wird eine Neuformulierung für diese Vorschrift und ähnliche Normierungen vorgeschlagen.
Der Autor ist als Richter in erst- und zweitinstanzlichen Zivilsachen am Landgericht Flensburg tätig.