Ziel der TA Luft ist es, den zuständigen Behörden – und damit mittelbar auch den Betreibern von Anlagen – unter Beachtung von Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, des Bodenschutzrechts, des Naturschutzrechts und anderer Rechtsvorschriften den heutigen Erkenntnissen entsprechende bundeseinheitliche Vorgaben für die immissionsschutzrechtliche Beurteilung von Luftverunreinigungen, insbesondere aus genehmigungsbedürftigen Anlagen, an die Hand zu geben.


Mit der Neufassung nach knapp 20 Jahren wirde die TA Luft an zahlreiche insbesondere immissionsschutzrechtlicher Regelungen des EU-Rechts sowie an den aktuellen Stand der Technik angepasst.