Durch die Veränderung der Bedrohungslage weltweit – sowohl durch den technischen Fortschritt als auch durch das besondere Gefährdungspotential des Terrorismus – ist die Anpassung des Sicherheitssystems an die Gegebenheiten unumgänglich. Dabei rückt auch die Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden weiter in den Blickpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2013 in seinem Urteil zur Antiterrordatei das Bestehen eines informationellen Trennungsprinzips betont, das aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung hergeleitet wird. In diesem Zusammenhang beschäftigt sich die Autorin unter anderem mit den Fragen der Erforderlichkeit der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten sowie deren Vereinbarkeit mit der Gefahrenlage.