Als Reaktion auf die Finanzkrise wurde im deutschen Bankaufsichtsrecht ein eigenständiges Bankeninsolvenzrecht nach dem Vorbild des US-amerikanischen Abwicklungsrechts für Banken geschaffen. Mit Hilfe der neuen Regelungen können die zuständigen Behörden nunmehr Banken abwickeln, ohne dass die Insolvenzordnung zur Anwendung käme.

Der Autor legt mittels eines rechtsökonomischen Ansatzes dar, warum die deutsche Insolvenzordnung in ihrer aktuellen Form nicht zur Abwicklung von Banken geeignet ist. Zugleich schlägt er Anpassungen der Insolvenzordnung vor, die eine Abwicklung von Banken auch ohne ein eigenständiges Bankeninsolvenzrecht ermöglichen würden. Mit Hilfe eines rechtsvergleichenden Ansatzes arbeitet der Autor daneben Stärken und Schwächen des deutschen Abwicklungsregimes heraus und unterbreitet Reformvorschläge. Erforderlich sind demnach insbesondere die Öffnung des Bankeninsolvenzrechts für nicht-systemrelevante Institute sowie Anpassungen des Zahlungsverbots und des Anfechtungsrechts. Darüber hinaus wird die verstärkte Nutzung von Zwangswandelanleihen zur Reorganisation von Banken empfohlen.