Dass im deutschen Arbeitszeitrecht Reformbedarf besteht, ist weitestgehend unbestritten und wird nicht zuletzt durch aktuelle Rechtsprechung belegt. Welche Anpassungen im nationalen Arbeitszeitrecht möglich sind, entscheidet sich jedoch zuerst im Europarecht – aus der Richtlinie 2003/88/EG entspringen die wesentlichen Vorgaben zur Arbeitszeit. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, wo europarechtliche Freiräume bei der Arbeitszeitgestaltung bestehen und wo der deutsche Gesetzgeber diese nutzen kann. Hierfür erfolgt eine strukturierte Untersuchung der einzelnen Elemente des Arbeitszeitrechts – z.B. Ruhezeit, Höchstarbeitszeit und Abweichungen für autonome Arbeitnehmer – jeweils auf europarechtlicher wie deutscher Ebene und im Vergleich mit anderen europäischen Mitgliedstaaten.