Die Bedeutung des Bestimmtheitsgebots wächst stetig. Immer wieder wird die Auslegung von Begriffen mit Verweis hierauf als zu weitreichend abgelehnt oder gar ganze Vorschriften als verfassungswidrig verworfen. Bislang ist aber die Vereinbarkeit von rein quantitativen Begriffen wie etwa "großes Ausmaß" oder "bedeutender Wert" kaum untersucht worden, obwohl gerade hier durch Verwendung konkreter Werte eine absolute Bestimmtheit möglich wäre.
Die Arbeit zeigt die Schwierigkeiten und Widersprüche bei der Auslegung dieser Termini auf und widmet sich der Frage nach deren Verfassungskonformität. Als zentrales Kriterium wird dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bestimmtheitsgebot im Allgemeinen herangezogen, welche im ersten Teil der Studie einer umfangreichen Analyse unterzogen wird. Unter Hinzuziehung von - unter anderen systematischen, rechtsvergleichenden und empirischen - Analysen gelangt der Autor dabei für die Mengenbegriffe zu differenzierten Ergebnissen, welche aber den gesetzgeberischen Nachholbedarf in diesem Bereich belegen.