Zur Anwendung der Eurocodes mit ihrem semiprobabilistischen Zuverlässigkeitskonzept werden charakteristische Festigkeiten benötigt. Anders als im Neubaufall, wo Bemessungswerte ("design values") gebildet werden, sind im Bestand Nachrechnungswerte ("assessment values") bzw. Bemessungswerte für die Nachrechnung anzusetzen. Die Bemessungswerte für die Nachrechnung können, wie im ersten Teil des Sachstandberichts (DAfStb-Heft 616) beschrieben, aus überlieferten Planungsdokumenten abgeleitet werden. Gegebenenfalls müssen die Nachrechnungswerte durch Bohrkernentnahme am Bestandstragwerk (Bestandsanalyse) ermittelt werden, um die vorhandene Bausubstanz hinsichtlich ihrer Standsicherheit zu überprüfen ("Nachrechnung"). Der zweite Teil des Sachstandberichts beschreibt das qualifizierte Vorgehen bei dieser Bestimmung mittels Bohrkernentnahme und liefert Hintergründe zur Herleitung der vorgeschlagenen Methodik.