Das Wissen um die Reichweite des Insolvenzstatuts ist für die Effizienz und die Wirksamkeit grenzüberschreitender Insolvenz- und Sanierungsverfahren von elementarer Bedeutung. Mit dem Auseinanderfallen von Gesellschafts- und Insolvenzstatut können Normenwidersprüche und Schutzlücken auftreten. Die Arbeit löst dieses Problem, indem sie ein von der EuInsVO bereits vorgehaltenes Instrument, die vis attractiva concursus, nutzt, um die Reichweite des Insolvenzstatuts zu bestimmen.

Die Verfasserin untersucht die Bedeutung und die systematische Stellung der für die Zuständigkeitsbestimmung der Annexverfahren verwandten vis attractiva concursus. Mit einem unter der EuInsVO herrschenden Gleichlauf zwischen Insolvenzverfahrens- und Insolvenzkollisionsrecht wird eine Übertragung zugunsten einer verordnungsautonomen Konkretisierung des unionsrechtlichen Insolvenzrechtsbegriffes vorgenommen. Die daraus hervorgehenden Kriterien geben Aufschluss über die Qualifikation von im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen aufkommenden Streitigkeiten.