Seit langem wird über die staatliche (Regulierungs-)Verantwortung u.a. hinsichtlich sozialer Netzwerkalgorithmen diskutiert. Doch was, wenn die Netzwerke zur politischen Agitation durch Dritte ausgenutzt werden, indem zahlreiche (teil-)automatisierte Nutzeraccounts die Informationsdiffusion und Kommunikation zu beeinflussen versuchen? Ist dann auch hier der Staat als Garant der politischen Willensbildung gefordert? Das Werk versucht diese vor allem verfassungsrechtlich geprägte Frage unter Berücksichtigung sozialpsychologischer und kommunikationswissenschaftlicher Grundlagen und mit Hilfe grundrechtlicher Schutzpflichten zu beantworten. Es leitet aus den kommunikationsgrundrechtlichen Schutzgütern eine entsprechende abstrakte Verantwortung her und überprüft, ob der Staat – insbesondere mit dem Medienstaatsvertrag – dieser Verantwortung in (verfassungsrechtlich) überzeugender Weise nachkommt.