Die beim Erstellen einer Steuererklärung typische Aufgabenteilung zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem Steuerberater fordert das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht heraus. Anhand des Bußgeldtatbestands der leichtfertigen Steuerverkürzung untersucht Carolin Langlitz, inwieweit Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht diesen Herausforderungen gewachsen sind. Im Mittelpunkt steht die gleichermaßen praxisrelevante wie theoretisch anspruchsvolle Frage einer Verantwortlichkeit für den Fall, dass der bloß im Verhältnis zum Steuerpflichtigen auftretende Berater leichtfertig eine fehlerhafte Erklärung erstellt, die zu einer Steuerverkürzung führt. Die Autorin kommt nach Analyse der bisherigen Rechtsprechung auf Grundlage der geltenden Täterschaftsdogmatik zu dem Ergebnis einer bußgeldrechtlichen Entlastung und hinterfragt deren Sachgerechtigkeit im Rahmen von Reformüberlegungen.