Gaede untersucht die kaum erörterte Frage, ob Duldungen der Verwaltung dem Vorwurf unerlaubten Glücksspiels vor dem Hintergrund des EU-Rechts entgegenstehen. Er zeigt, dass das bis zur vollen Vollziehbarkeit des Glücksspielstaatsvertrages 2021 etablierte Übergangsregime die Strafbarkeit begrenzt. Im Einzelnen legt er dar, weshalb ein totales Internetverbot für virtuelle Automatenspiele nicht mehr unionskonform ist. Er verdeutlicht, dass auch generelle Duldungen § 284 StGB ausschließen können, wenn sie im Einklang mit dem gesetzlichen Ermessen der Behörden stehen. Gaede thematisiert die Rechtslage vor und nach dem 1.7.2021. Der Autor ist Mitherausgeber der Reihe und Professor insbesondere für deutsches und europäisches Wirtschaftsstrafrecht.