Die Europäische Kommission bindet ein System von circa 1000 Expertengruppen beratend in die europäische Rechtsetzung ein. Expertengruppen bedienen den Informationsbedarf der Kommission und vernetzen sie mit dem Regelungsumfeld. Ihre Mitwirkung ist jedoch höchst ambivalent zu beurteilen. Einerseits bieten Expertengruppen privilegierte Einflussnahmemöglichkeiten, die Risiken bergen für die Gemeinwohlverpflichtung der unabhängigen Kommission, den Transparenzgrundsatz sowie das Demokratieprinzip. Zum anderen rücken die Bestimmungen des Art. 11 Abs. 1–3 EUV das demokratische Potenzial der Einbeziehung von Expertengruppen für die Rechtsetzung in das Interesse einer rechtlichen Würdigung.

Die Arbeit geht diesen rechtlichen Risiken und Chancen nach, indem sie die Rolle der Kommission in der europäischen Rechtsetzung präzisiert und die unionsrechtlichen Rahmenbedingungen rechtsetzungsvorbereitender Kooperation herausarbeitet. Die Autorin bewertet den Regelungsrahmen der Expertengruppen vor diesem Hintergrund und begründet einen rechtlichen Strukturierungsauftrag.