Kein Lebensmittelrecht kann gewährleisten, dass ausschließlich sichere Lebensmittel in den Verkehr gelangen. Gleichwohl werden regelmäßig nach jedem Lebensmittelskandal Forderungen laut, die unter Berufung auf die Verfassung auf eine Verschärfung des Systems drängen. Aus einer dogmatisch genauen Bestimmung der verfassungs-, unions- und völkerrechtlichen Vorgaben entwickelt der Autor, zu welchem Ordnungsrahmen diese Orientierungen das Gesamtsystem der Lebensmittelsicherheit verpflichten. Ausgehend davon und anhand der konzeptionellen Grundlagen im Übergang von der Gefahrenabwehr zur Risikovorsorge analysiert der Verfasser die staatlichen Kontroll- und Durchsetzungsinstrumente, durch welche sich die Gewährleistung sicherer Lebensmittel vollzieht. Die Arbeit zeigt auf, dass das (europäische) Lebensmittelrecht in seiner Gesamtheit ein durchaus leistungsfähiges Risikomanagement sicherstellt und leistet so einen wesentlichen Beitrag, um die verfassungsrechtlich begründete Diskussion um schärfere Kontrollen zu versachlichen.