Der Teilbereich des europäischen Zivilverfahrensrechts, der die Anerkennung und Vollstreckbarkeit von Entscheidungen beinhaltet, ist durch die Verteilung einer großen Anzahl an Normen zur Regelung ähnlicher Lebenssachverhalte auf eine ebenso große Anzahl an Verordnungen geprägt. Nach aktueller Gesetzeslage stehen dem Gläubiger fünf verschiedene Modelle zur grenzüberschreitenden Wirkungserstreckung gerichtlicher Entscheidungen zur Verfügung, deren Anwendungsbereiche teilweise konkurrieren und denen kein kohärentes System zugrunde liegt. Der Status Quo der europäischen Titelfreizügigkeit ist demzufolge durch eine unübersichtliche Gemengelage einander überholender EU-Verordnungen sowie durch einen Zustand mangelnder Rechtssicherheit und Rechtsklarheit gekennzeichnet. Philipp F. Hardung unternimmt eine Konsolidierung dieses Rechtsbereichs mit dem Ziel, die Kohärenz und Anwenderfreundlichkeit der bestehenden Rechtsinstrumente zu erhöhen, um eine effizientere Erreichung individueller Rechtsschutzziele zu ermöglichen. Die Arbeit wurde mit dem Promotionspreis 2020 der juristischen Fakultät der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ausgezeichnet.