Die Arbeit widmet sich zum einen den in §§ 87 ff. SGB V verankerten Regelungsinstrumenten der Honorarverteilung im Vertragsarztrecht, insbesondere dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, den Honorarverteilungsmaßstäben und den regionalen Euro-Gebührenordnungen. Alle drei Regelungsinstrumente haben Rechtsnormcharakter und die zur untergesetzlichen Normsetzung befugten Organe der gemeinsamen Selbstverwaltung sind hinreichend demokratisch legitimiert. Zum anderen wird der Grundsatz der Honorarverteilungsgerechtigkeit, den das Bundessozialgericht aus Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG herleitet und zur Überprüfung von Honorarverteilungsregelungen anwendet, näher untersucht. Trotz seiner langjährigen Anwendung bestehen noch Fragen und Probleme. Da sich aber Berufsfreiheits- und Gleichheitsschutz im Vertragsarztrecht nicht voneinander trennen lassen, ist im Ergebnis der Grundsatz – und mit ihm beide Grundrechte – weiterhin als Überprüfungsmaßstab für Honorarverteilungsregelungen heranzuziehen.