Das Buch gibt die vollständigen Theatergesetze für das Theater Bremen von 1820 wieder sowie die idealtypischen Theatergesetze aus dem Theaterlexikon, das in Leipzig 1841 erschienen ist. Mit einer Einführung zur Einordnung dieser Theatergesetze, die man heute eher als Hausordnung oder Vertragsbestandteile in Arbeitsverträgen sehen würde (z.B. dem Normalvertrag Bühne).
Beschrieben werden die Aufgaben von Intendanz, Regie, Mitwirkenden, Friseur, Garderobiere, Theaterdiener etc. pp. inklusive der Zahlungen, die bei Nichtbeachtung der Vorschriften anfallen.
Besonders interessant: Es gibt eigene Absätze zum Schutze von Frauen auf der Bühne. So ist Küssen nur erlaubt, wenn es in der Rolle ausdrücklich angegeben ist.
Und: Stricken auf den Proben ist für Schauspielerinnen verboten!