Band 6 des Handbuchs zum Europarecht befasst sich mit den Institutionen und Politiken. Auch er ist wesentlich geprägt von den Neuerungen durch den Vertrag von Lissabon, ebenso von den zahlreichen Einzelaussagen des BVerfG in seinem Lissabon-Urteil zur Ausdehnung von - und Verfahrenswechseln unter Aufgabe naEinzelpolitiken sowie zu Mehrheitstionaler Vetorechte. Besonders betroffen und daher sehr ausführlich behandelt ist die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und in Strafsachen als Teil des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts. Insoweit stellen sich auch aktuelle Fragen zum Datenschutz (Swift- sowie Fluggastdaten-Abkommen und Grenzen aufgrund deutscher Verfassungsidentität nach dem BVerfG-Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vom 2.3.2010).