Sowohl in Insolvenznähe als auch in der Insolvenz selbst treffen die Geschäftsleitung aus Compliance-Sicht vielfältige Gebote und Pflichten, die zu beachten sind. Zu differenzieren ist hinsichtlich der Compliance-Anforderungen, die bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des eigenen Unternehmens einschlägig sind, und Compliance-Anforderungen, die bei einer Krise bzw. Insolvenz des Geschäftspartners berücksichtigt werden sollten.
Beide Situationen beleuchtet der Autor in diesem Dossier.