Das Heilberufsgesetz Nordrhein-Westfalen (HeilBerG NRW) regelt die Berufsausübung, die Kammerorganisation und die Pflichten der Angehörigen der Heilberufe in NRW. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychotherapeuten und Tierärzte. Das Gesetz bestimmt die Zuständigkeiten der jeweiligen Heilberufskammern, die berufsrechtlichen Pflichten sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Fortbildung. Zudem enthält es Vorschriften zu Berufszulassung, Berufsausübung und Berufsaufsicht. Ziel ist es, eine qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung sicherzustellen und die Interessen der Heilberufe zu wahren.