Die Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist ein permanenter Begleiter
des öffentlichen Diskurses der letzten Jahre. Neben verschiedenen gesellschaftlichen
Veränderungen, auf die die duale Rundfunkordnung in Deutschland
– als Kernelement unserer demokratischen Gesellschaft – reagieren
muss, bringt auch der technische Wandel neue Entwicklungen mit sich.
Der saarländische Gesetzgeber hat mit seiner jüngsten Gesetzesänderung
im Oktober 2023 versucht, auf diese Kritikpunkte zu reagieren und eine
zukunftsorientierte Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt
Saarländischer Rundfunk (SR) zu ermöglichen.
Der Autor widmet sich dabei der Herausarbeitung ausgewählter verfassungsrechtlicher
Strukturmerkmale, speziell aus der Rundfunkfreiheit (Art. 5
Abs. 1 Satz 2 Alt. 2 GG) und dem Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG), die
bei der Umsetzung zur Gestaltung der dualen Rundfunkordnung beachtet
werden müssen.
Im Rahmen eines Binnenrechtsvergleichs formuliert er grundlegende Bausteine,
die innerhalb der jeweiligen Rundfunkgesetze der Länder genutzt
werden, um die Implementierung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zu
erreichen. Dabei sieht er die getroffenen Umsetzungen im Rahmen des neuen
SR-Gesetzes als sinnvolle Novellierungen an, die auch die Ideen des Zukunftsrats
für die zukünftige Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
beachten.