Zum Werk
Die Kommentierung der §§ 238-342r HGB ist als Teil des bewährten Kompakt-Kommentars Ebenroth/Boujong in 5. Auflage 2024 erschienen. Die für 2024 geplante Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD-Umsetzungsgesetz) wird umfassende Änderungen im Bilanzrecht des HGB zur Folge haben. Unter anderem wird der Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht sowie Konzernnachhaltigkeitsbericht erweitert. Auch werden Regelungen zum Inhalt des Nachhaltigkeitsberichts auf Unternehmens- und Konzernebene, zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Tochterunternehmen und Zweigniederlassungen von Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten, zur Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts, zur Offenlegung der Rechnungsunterlagen und zu Nachhaltigkeitsberichten von Kapitalgesellschaften mit Sitz im Ausland aufgenommen. Daneben hat die im Dezember 2023 verkündete DelVO (EU) 2023/2727 mit den europäischen Standards für Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS) weitreichende Auswirkungen auf das Bilanzrecht. Um allen mit dem Bilanzrecht befassten Zielgruppen zeitnah zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes eine Kommentierung auf aktuellem Stand bieten zu können, wird das Bilanzrecht des HGB bereits vor der nächsten regulären Auflage des Ebenroth/Boujong aktualisiert und in einem Nachtragsband herausgebracht. Neben den genannten Neuerungen werden alle weiteren seit dem Erscheinen der letzten Auflage in Kraft getretenen Gesetzesänderungen berücksichtigt.
Vorteile auf einen Blickauf dem Stand des CSRD-UmsGESRSVO mit ESRS ist berücksichtigtauch im Übrigen auf neuestem StandZielgruppe
Für Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer, Steuerberaterinnen und -berater sowie alle mit dem Handels-, Bank- und Wirtschaftsrecht befasste Juristinnen und Juristen, insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Rechtslehre, Unternehmen, Bankjustiziariate, Notariate, Ministerialbeamtinnen und -beamte.