Nach deutschem Rechtsverständnis können Prozessführungsverbote und Schadensersatzansprüche nur bestehen, wenn die Schiedsvereinbarung eine Pflicht statuiert, Klagen vor staatlichen Gerichten zu unterlassen. Die Arbeit steckt den Rahmen für solche Unterlassungspflichten ab und entwickelt einen objektiven Maßstab, aus dem sich Pflichten aus der Schiedsvereinbarung ableiten lassen. Hieran anknüpfend analysiert die Arbeit die Voraussetzungen von Prozessführungsverboten und Schadensersatzansprüchen und bewertet ihre Durchsetzungsmöglichkeit im deutschen, mitgliedstaatlichen und drittstaatlichen Kontext.