Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV): Die Bewachungsverordnung (BewachV) regelt in Deutschland die Anforderungen und Pflichten für das Bewachungsgewerbe. Sie konkretisiert die Vorgaben der Gewerbeordnung (§ 34a GewO) und legt fest, welche Voraussetzungen für die Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes erfüllt sein müssen. Die BewachV enthält Regelungen zur Sachkundeprüfung, zu Zuverlässigkeitsprüfungen und zur Kennzeichnungspflicht von Wachpersonen. Ziel der Verordnung ist es, die Qualität und Sicherheit im Bewachungsgewerbe zu gewährleisten.