Die Arbeit untersucht das historische Institut des Gnadenrechts anhand einer umfassenden Auswertung der Gnadenregelungen des Bundes und der Bundesländer sowie anhand von Daten der Gnadenanwendung aus der Praxis auf Bundes- sowie Landesebene. Mit Blick auf die Frage, ob die Gnade noch eine zeitgemäße Ergänzung des Sanktionenrechts darstellt, wird gezeigt, dass das Gnadenrecht als Einzelfallkorrektiv auch heute noch eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem spielt und durch gesetzliche Regelungen nicht vollständig ersetzt werden kann. Als reformbedürftig kritisiert werden jedoch die durch die Analyse offenbarten erheblichen Lücken und Unterschiede in den Gnadenregelungen der Länder, die dem Ziel des Gnadenrechts entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund werden in einem weiteren Schritt konkrete Reformvorschläge für die zukünftige Gestaltung eines gerechten, rechtskonformen, transparenten und einheitlichen Gnadenrechts in Deutschland aufgezeigt.