Im Jahr 2021 hat Papst Franziskus mit der Apostolischen Konstitution Pascite gregem Dei das Buch VI des Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1983 in Gänze neu gefasst. Unter Beibehaltung der Canones-Nummern 1311 bis 1399 sind die Normen teils unverändert beibehalten, teils inhaltlich verändert, teils gänzlich neu formuliert worden. Wer das Strafrecht in Ordinarien oder kirchlichen Gerichten konkret anzuwenden hat, bedarf einer umfassenden Darstellung und Erklärung der Normen, und zwar nicht nur der des Jahres 2021, sondern auch der fortgeltenden des Jahres 1983. Daher wird der Bereich des Strafrechts im Münsterischen Kommentar zum Codex Iuris Canonici (cann. 1311-1399) in dieser Ausgabe gesondert herausgegeben. Teilband I enthält die Kommentierung des Strafrechts/1983, Teilband II die des Strafrechts/2021 und die Liste der einschlägigen Literatur.