Während der COVID-19 Pandemie sprachen die Europäische Zentralbank sowie die nationalen Aufsichtsbehörden eine formal unverbindliche Empfehlung aus, keine Gewinne auszuschütten. Kreditinstitute sollten Gelder in Kredite investieren, um die angeschlagene Realwirtschaft zu unterstützen, anstatt Gewinne auszuschütten. Dabei nutzten die Aufsichtsbehörden die enorme faktische Bindungswirkung informeller Aufsichtsinstrumente. Die vorliegende Untersuchung analysiert branchenspezifisch die rechtlichen und ökonomischen Funktionen der Gewinnausschüttung sowie deren Beschränkung. Die Untersuchung nimmt die Rolle der Bankenaufsicht in den Blick, wobei der makroprudenzielle Regulierungsansatz fortentwickelt wird. Ziel ist die Entwicklung von Leitlinien für vergleichbare Maßnahmen in künftigen Krisensituationen. Hierbei plädiert der Autor für eine rechtssichere gesetzliche Verankerung behördlicher Ausschüttungsbeschränkungen sowie eine Bindung an aufsichtliche Zielvorgaben.