Die rechtssichere Anwendung präventiver Allgemeinverfügungen im Versammlungsrecht ist mit diversen Schwierigkeiten behaftet. Gemeint sind damit solche Allgemeinverfügungen, die vor Versammlungsbeginn erlassen werden und oft eine unbestimmte Vielzahl potenziell zukünftig stattfindender Versammlungen erfassen und eine zeitlich und räumlich ausgedehnte Wirkung entfalten. Ob diese extensiven Wirkungen mit der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG vereinbar sind, ließ das BVerfG bislang offen. So stellt sich u.a. die Frage, wo die Grenze zu abstrakt-generellen Rechtsverordnungen zu ziehen ist, worauf die Arbeit eine praxistaugliche Abgrenzungsmethode entwickelt. Ferner ergeben sich gravierende Problemstellungen im Bereich einer tragfähigen Gefahrenprognose sowie hinsichtlich des Kooperationsgebots. Die an der Praxis ausgerichtete Dissertation arbeitet die Kernprobleme präventiver Allgemeinverfügungen im Versammlungsrecht heraus und entwickelt eine Richtschnur für die rechtssichere Anwendung solcher Verfügungen.