Das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) regelt in Deutschland den sicheren Transport gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene, zu Wasser und in der Luft. Es legt fest, welche Pflichten Verlader, Beförderer, Fahrzeugführer und andere Beteiligte beim Umgang mit Gefahrgut haben. Dazu gehören Vorschriften zur Kennzeichnung, Verpackung, Dokumentation, Schulung sowie zur behördlichen Überwachung und Sanktionierung bei Verstößen. Ziel des GGBefG ist es, Menschen, Umwelt und Sachwerte vor den Gefahren des Transports gefährlicher Stoffe zu schützen und internationale Vorgaben (z. B. ADR, RID, ADN, ICAO-TI) in nationales Recht umzusetzen.