Fragen zur technischen Aufzeichnung der strafrechtlichen Hauptverhandlung beschäftigten den deutschen Gesetzgeber in den vergangenen zehn Jahren wiederholt in besonderem Maße. Im Jahr 2017 wurde erstmals eine Rechtsgrundlage für die technische Aufzeichnung von Verfahren von besonderer zeitgeschichtlicher Bedeutung geschaffen, und das (gescheiterte) DokHVG avanciert wohl zum mit Abstand umstrittensten Gesetzgebungsvorhaben der 20. Legislaturperiode. In den rechtspolitischen Debatten diente die Regelungsrealität in anderen EU-Mitgliedsstaaten immer wieder als Argument für und gegen die Änderung, ohne dass eine vertiefte rechtsvergleichende Analyse vorgenommen wurde. Die Arbeit beleuchtet umfassend, die Regelungsrealität in den Mitgliedsstaaten hinsichtlich technischer Aufzeichnungen der strafrechtlichen Hauptverhandlung und bezieht dabei auch Fragen einer rechtsstaatskonformen Umsetzung mit ein. Vor dem Europäischen »Standard« erfolgt eine Bewertung der deutschen Rechtslage.