Das Zivildienstgesetz (ZDG) regelte in Deutschland die rechtlichen Grundlagen für den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst. Es galt für anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die aus Gewissensgründen keinen Dienst an der Waffe leisten wollten, und bestimmte Dauer, Einsatzbereiche (z. B. in Pflege, Sozialdiensten oder Katastrophenschutz) sowie Rechte und Pflichten der Zivildienstleistenden.
Seit der Aussetzung der Wehrpflicht im Jahr 2011 wird auch der Zivildienst nicht mehr regulär durchgeführt. Das ZDG bleibt aber als gesetzliche Grundlage erhalten, falls die Wehrpflicht wieder aktiviert wird.