Das Zahlungskontengesetz (ZKG) regelt in Deutschland den rechtlichen Rahmen für den Zugang zu und den Wechsel von Zahlungskonten, insbesondere für Verbraucher. Es setzt die EU-Zahlungskontenrichtlinie (2014/92/EU) um und soll finanzielle Inklusion, Transparenz und Mobilität im Bankensektor fördern. Kernstück des Gesetzes ist der Anspruch auf ein Basiskonto, das grundlegende Bankfunktionen wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen bietet – auch für Personen ohne festen Wohnsitz oder mit unsicherem Aufenthaltsstatus.

Weitere Regelungen betreffen die Kontenwechselhilfe, bei der Banken verpflichtet sind, beim Umzug eines Zahlungskontos auf Wunsch des Kunden zu kooperieren, sowie die Vergleichbarkeit von Kontogebühren über standardisierte Informationsblätter und Entgeltaufstellungen.