Die funktionale Selbstverwaltung ist in Deutschland eine altüberkommene und tiefverwurzelte Form der staatlichen Organisation. Zu beobachten ist eine weitgespannte Vielfalt von Erscheinungsformen der funktionalen Selbstverwaltung. Die Organisationsform der funktionalen Selbstverwaltung kann sowohl der Interessenrepräsentation (nach innen und nach außen) als auch der Förderung und Unterstützung der Mitglieder dienen; sie kann schließlich auch für die Wahrnehmung und Erledigung von Verwaltungsaufgaben geschaffen werden. Die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft in der funktionalen Selbstverwaltung ist mit normativen Erwartungen und Pflichten verbunden. Die Regelungen des IHKG sind deshalb schon seit Jahrzehnten Gegenstand rechtlicher Kontroversen. Nachdem das BVerfG in einer Grundsatzentscheidung 2017 die Verfassungskonformität des IHKG bestätigt hat, konzentrierte sich die jüngere Diskussion auf dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Recht. Die Studie zeigt die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem EU-Recht auf.