Das Gebot der Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger zählt zur Rechtstradition aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Unionsbürgerschaft demgegenüber - durch den Gerichtshof der Europäischen Union immerhin als „grundlegende[r] Status der Angehörigen der Mitgliedstaaten" stilisiert - hatte für die Zulässigkeit von Auslieferungen lange keinerlei Bedeutung. Hendrik Meier fragt, ob dasselbe Rechtsinstitut, das den Aufenthalt im gesamten Gebiet der Europäischen Union ermöglicht, inzwischen auch davor schützt, aus diesem Gebiet heraus ausgeliefert zu werden. Ausgehend von der Judikatur des Gerichtshofs untersucht er den über die Unionsbürgerschaft vermittelten Auslieferungsschutz im Falle drittstaatlicher Auslieferungsersuchen und geht damit zugleich der grundlegenden Fragestellung nach, anhand welcher Kriterien das Recht Personen unterschiedlich behandelt.