Das Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz (EMVG) regelt in Deutschland die Anforderungen an elektrische und elektronische Geräte im Hinblick auf ihre elektromagnetische Verträglichkeit (EMV). Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass Geräte weder unzulässige elektromagnetische Störungen verursachen noch selbst durch solche Störungen beeinträchtigt werden. Das EMVG setzt die europäische EMV-Richtlinie (2014/30/EU) in nationales Recht um und betrifft Hersteller, Importeure und Händler. Es schreibt unter anderem vor, dass Geräte nur in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn sie die EMV-Anforderungen erfüllen, dass eine CE-Kennzeichnung und eine EU-Konformitätserklärung erforderlich sind und dass die Marktüberwachung kontrolliert, ob Geräte den Vorschriften entsprechen. Das Gesetz schützt somit die Funktion sicherheitsrelevanter Systeme, etwa in der Medizin, Luftfahrt oder Telekommunikation, und gewährleistet einen störungsfreien Betrieb elektronischer Geräte.