Das Landeskreislaufwirtschaftsgesetz NRW (LKrWG NRW) regelt die Abfallbewirtschaftung auf Landesebene. Es legt fest, welche kommunalen Körperschaften für die Sammlung und Entsorgung von Abfällen zuständig sind und wie die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, privaten Entsorgern und dem Land zu erfolgen hat. Dabei stehen Abfallvermeidung, ökologische Verwertung und transparente Entsorgungswege im Fokus. Das Gesetz schreibt zudem Abfallwirtschaftspläne, Berichtspflichten sowie die Förderung von Recycling und Umweltbildung vor. Es dient der Umsetzung der Ziele des Kreislaufwirtschaftsgesetzes unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten in NRW.