Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit einem ebenso facettenreichen wie schwierigen Themenkreis, dem fehlerhaften Vorstands-, Verwaltungsrats- und Aufsichtsratshandeln und dessen Sanktionierung in deutschen und französischen Kapitalgesellschaften. Hierfür werden die wichtigsten Formen von Aktionärsklagen zur Managementkontrolle im deutschen und französischen Recht betrachtet und analysiert. Für das deutsche Recht werden vor allem die Abwehr- und Schadensersatzklagen gewürdigt, für das französische Recht die "action individuelle" sowie die "action sociale exercée ut universi" und "ut singuli". Diese Klagebefugnisse spielen bei der Corporate Governance großer Aktiengesellschaften eine bedeutende Rolle. Sie können als privatrechtlicher Rechtsbehelf eine zentrale Funktion bei der Kontrolle der Leitungs- und Aufsichtsorgane übernehmen. Die Analyse dieser Klagebefugnisse in Deutschland und Frankreich ist in der Arbeit auch vor dem Hintergrund der US-amerikanischen "business judgment rule" erfolgt. Im ersten Teil der Arbeit wird fehlerhaftes Vorstands- und Aufsichtsratshandeln und dessen Sanktionierung für den deutschen Rechtskreis dargestellt - hierbei erfolgt auch ein Vergleich mit dem US-amerikanischen Recht und dem dortigen Dependant der "shareholders' derivative suit" -, im zweiten Teil wird der Blick auf den französischen Rechtskreis und die dortigen Regulative geworfen und im dritten Teil wird schließlich versucht, mit Hilfe einer ökonomischen Betrachtungsweise, solche Klagebefugnisse (positiv) zu erklären und (normativ) zu bestimmen, wie diese ausgestaltet sein sollten.