Die Grundrechte des Grundgesetzes können von verschiedenen Staatsorganen unterschiedlich, jedoch gleichermaßen vertretbar ausgelegt werden. Lisa Rabeneick vertritt die Auffassung, dass das Bundesverfassungsgericht zuweilen 'Weak-Form Judicial Review' ausüben und davon absehen sollte, seine Grundrechtsauslegung an die Stelle derer des Parlaments zu setzen, wenn dessen Verständnis gleichermaßen plausibel ist.