1677 beendete Urban Dietrich Lüdecke mit seiner Dissertation über die Neugier sein Studium der Rechtswissenschaften an der Brandenburgischen Universität in Frankfurt an der Oder. Die fachliche Zuordnung der Schrift ist bemerkenswert. Zuvor hatten sich vor allem Naturkundige, Philosophen und Theologen mit der curiositas auseinandergesetzt, jetzt aber schenkte ihr auch ein Rechtsgelehrter seine Aufmerksamkeit.
Lüdecke, ein Schüler des einflussreichen Juristen Samuel Stryk, suchte mit seiner Arbeit einen Beitrag zur zeitgemäßen Rezeption des römischen Rechts, zum Usus modernus pandectarum, zu leisten. Er war der Erste, der die thematisch einschlägigen Gesetze systematisch geordnet und die Neugier damit in den Dienst des sich formierenden brandenburgisch-preußischen Staates gestellt hat. So gibt die Übersetzung seiner lateinischen Dissertation einen zentralen Einblick in den frühneuzeitlichen Diskurs über das Recht des Willens zum Wissen.