Die Untersuchung arbeitet die materiellen Anforderungen an gerichtliche Datenverarbeitungen systematisch auf. Anhand des Anlegens von Prozessakten und der Akteneinsicht nach § 299 ZPO wird die Vereinbarkeit des geltenden Prozessrechts mit dem europäischen Datenschutzrecht eingehend analysiert. Dabei entwickelt die Arbeit Kriterien für eine datenschutzkonforme Rechtsanwendung.
Im Ergebnis zeigt der Autor auf, dass die zivilprozessualen Regelungen weitgehend den Anforderungen der DSGVO genügen. Gleichzeitig besteht insbesondere im Hinblick auf die Akteneinsicht Dritter gesetzgeberischer Handlungsbedarf.