Die Arbeit untersucht, inwieweit der Aufsichtsrat unabhängig vom Vorstand mit Mitarbeitern in Kontakt treten darf – und ob eine gesetzliche Ausweitung geboten ist. Unter Rückgriff auf die Rechtsfigur der Annexkompetenz und unter Berücksichtigung rechtsökonomischer Gesichtspunkte zeigt die Analyse: Das Aktienrecht eröffnet dem Aufsichtsrat schon heute weitergehende Befugnisse als bislang angenommen. Ein allgemeines Direktinformationsrecht lässt sich dogmatisch herleiten – und sollte ausdrücklich normiert werden. Ergänzend wird eine stärkere Einbindung des Aufsichtsrats in Hinweisgebersysteme empfohlen, um Whistleblower-Hinweise gezielt nutzen zu können.