Das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG) regelt in Deutschland die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern bei Maßnahmen des Zivilschutzes und der Katastrophenhilfe. Es dient der Vorbereitung und Durchführung von Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung im Verteidigungsfall sowie bei Naturkatastrophen, Unglücksfällen und anderen schweren Gefahrenlagen. Das Gesetz bestimmt unter anderem die Zuständigkeiten von Bundesbehörden, die Bereitstellung von Personal und Material, die Alarmierung und Warnung der Bevölkerung sowie den Ausbau des Zivilschutzes in Friedenszeiten. Zu den wichtigen Bestandteilen zählen die Unterstützung der Länder durch den Bund bei Katastrophen, der Einsatz von Bundesmitteln wie technischem Gerät und Warnsystemen, die Einbindung von Organisationen wie dem Technischen Hilfswerk (THW) sowie Regelungen zur Ausbildung, Finanzierung und Koordinierung von Einsatzkräften.